In Erfüllung ihres Konservierungsauftrags hat die Cinémathèque suisse technische Spezifikationen hinsichtlich der Hinterlegung von Filmen in digitaler Form festgelegt. Denn der digitale Wandel der Filmproduktionskette hat den Begriff der Kopie und deren Archivierung grundlegend verändert. Nun hat die Cinémathèque suisse ihre Regeln für die Hinterlegung aktualisiert, um die bestmögliche Erhaltung der unter der Ägide des Bundesamtes für Kultur (BAK) und anderer Regionalfonds (Cinéforom, Berner Filmförderung, Zürcher Filmstiftung …) hinterlegten Werke zu gewährleisten.
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Neue Regeln für die Hinterlegung von Filmen
Diversi
3 dicembre 2019
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22 novembre 2019