Die Cinémathèque suisse wurde als privatrechtliche Stiftung von Bund, Kanton Waadt und Stadt Lausanne gemeinsam gegründet. Gemäss Art. 5c des Bundesgesetzes über die Filmproduktion und Filmkultur nimmt sie eine öffentliche Aufgabe wahr, die von den drei Stifterinnen gemeinsam finanziert wird. Ein Drittel der Finanzen erwirtschaftet die Cinémathèque selber.
Hauptaufgaben
In den Aufgabenbereich der Cinémathèque gehören folgende Tätigkeiten:
filmbezogene Quellen und Materialien sammeln und erhalten, unabhängig von deren Herkunft;
die institutseigenen Bestände erweitern, konservieren, restaurieren und präsentieren;
ein nationales Museum sowie ein Forschungszentrum zum Bereich Film gründen;
dem Gemeinwohl dienen und keinerlei Gewinnziele verfolgen.