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Comme annoncé depuis plusieurs mois, les projections de la Cinémathèque suisse se terminent ce...
Depuis le 2 avril dernier, la Cinémathèque suisse vit à l’heure napolitaine à l’occasion du...
Entsprechend dem Artikel 6 der Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV), « wer einen Beitrag der selektiven Filmförderung für die Herstellung eines Schweizer Films oder einer Gemeinschaftsproduktion erhalten hat, muss eine neue Kopie bei der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv hinterlegen ».
Es geht darum, die bestmögliche Fassung des Filmwerks aufzubewahren, die als Referenz gilt. Deshalb muss der hinterlegte Träger neu sein und dem Originalformat entsprechen.
Eine 35-mm Vorführungskopie muss auch in diesem Format hinterlegt werden. Ausserdem bleibt 35-mm-Film bisher der beste Träger für die Aufbewahrung.
Ein Werk, das im Digitalformat gedreht und verliehen wurde, muss den Formaten entsprechen, die im weiter unten herunterladbaren PDF-Dokument « Hinterlegungsstandards » aufgelistet sind.
Der Träger darf nicht untertitelt sein. Die Untertitel, falls sie existieren, müssen als elektronische Dateien mitgeliefert werden.
Die Bestätigung muss gleichzeitig mit der Kopie an das Schweizerische Filmarchiv geschickt werden:
Cinémathèque suisse
Département Archives Film
chemin de La Vaux 1
case postale
1303 Penthaz.
> Bestätigung Hinterlegung (pdf)
> Hinterlegungsstandards (pdf)
Zur Beachtung: Aufgrund der Renovations- und Ausbauarbeiten unseres neuen Archivierungs- und Forschungszentrums, bitten wir Sie um Verständnis im Falle von Verspätungen oder sonstigen Unannehmlichkeiten.
